Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 1.1.2010) der Firma Blecking GmbH:

1. Allgemeiner Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.
„Unternehmer“  i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. „Kunde“ 
i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Unsere Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung, durch Auslieferung der Ware sowie auch dann, falls das Angebot nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang von uns schriftlich widersprochen worden ist.

3. Umfang der Lieferpflicht: Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sind für die Ausführung unserer Arbeiten allein annähernde Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Geringfügige Ausführungsänderungen behalten wir uns wegen der ständigen Weiterentwicklung vor.

4. Lieferzeit: Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt beim Unternehmer auch nach der Auftragsannahme erst nach Zahlung einer vereinbarten Auftrags-/Vorauszahlung.

5. Preise: Soweit nicht anders vereinbart, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise, 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind ansonsten die unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Preise gelten ab Werk oder ab Auslieferungslager. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist sind in den Preisen anfallende Montagekosten nicht enthalten.

6. Versand: Bei einem vereinbarten Versendungskauf sind sämtliche mit der Versendung bis zum vereinbarten Bestimmungsort anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen.
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät.

7. Gewährleistung: Hat die von uns gelieferte Ware Mängel, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlie- ferung. Schlagen nach angemessener Frist zumindest zwei Nacherfüllungsversuche von uns fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt der Nachweis der rechtzeitigen Absendung. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, ansonsten 2 Jahre. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung in unserem Angebot als vereinbart. Etwaige öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von uns oder dem Hersteller stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Ist der Kunde Unternehmer, werden die Gewährleistungsrechte für gebrauchte Ware mit diesem ausgeschlossen.

8. Haftungsbeschränkungen: Ist der Kunde Unternehmer, sind Schadener- satzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung – einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten  haften  wir  gegenüber  Unternehmern für  jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
Gegenüber allen Kunden beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtver- letzungen unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

9. Zahlungsbedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 8 Tagen den vereinbarten Preis ohne Abzug an uns zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Unternehmer hat während seines Verzugs die Geldschuld mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen, der Verbraucher mit 5% über dem Basiszinssatz, falls sie uns keine geringere Belastung nachweisen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Schecks angenommen haben. In diesem Fall sind wir ebenfalls berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

10. Eigentumsvorbehalt: Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder künftig entstehen, behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf nicht über die Vorbehaltsware verfügen und ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und, sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorbezeichneten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware in ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

11. Wartungs- u. Reparaturarbeiten: Auf Wartungs- und Reparaturarbeiten finden diese Verkaufs- und Lieferungsbestimmungen entsprechend Anwendung.
Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei der Abnahme der Reparatur und Aushändigung oder Übersendung unserer Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 8 Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den wegen des Auftrages in unseren Besitz geplanten Gegenständen des Kunden zu. Abholung und Zustellung des Auftragsgegenstandes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Unsere Haftung bei Verschulden bleibt hiervon unberührt. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir bei einer Lagerung der Ware berechtigt, eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu berechnen.

12. Schlussbestimmungen: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Hamminkeln, den 01.01.2010